Beide Bezeichnungen beziehen sich auf den Alkoholgehalt eines Getränkes. Doch ist alkoholfrei nicht das gleich wie ohne Alkohol? Nein! Denn „ohne Alkohol“ darf nur auf Getränken aufgeführt sein, die wirklich 0,0 % Alkohol enthalten. Bei der Bezeichnung „alkoholfrei“ dürfen die Getränke einen maximalen Alkoholanteil von 0,5 % Vol. nachweisen. Außerdem gibt es klare Regeln für die Kennzeichnung von alkoholfreien Getränken. Getränke dürfen nur als Sekt bezeichnet werden, wenn diese eine zweite alkoholische Gärung durchlaufen haben. Da dies bei einem alkoholfreien Sekt technisch gesehen nicht möglich ist, werden diese auch als „Schäumendes Getränk aus alkoholfreiem Wein“ deklariert. Sogar Lebensmittel enthalten Alkohol. Hier muss jedoch keine Deklaration „alkoholfrei“ erfolgen, da der Alkohol durch einen natürlichen Gärungsprozess entstanden ist. Obst, Säfte und Brot erzeugen Alkohol durch natürliche Gärungsprozesse. Wer komplett auf Alkohol verzichten will muss aufpassen, dass zum Beispiel reife Bananen oder Traubensaft meisten einen höheren Alkoholgehalt aufweisen als ein alkoholfreier Wein, ein alkoholfreies Bier oder ein alkoholfreier Sekt.