Alkoholfreie Spirituosen erleben einen riesigen Boom. Marken wie Lyre's, Laori und Windspiel erobern den Markt - doch rechtlich steckt hinter dem Begriff „alkoholfreie Spirituosen" ein gewaltiges Problem: Nach EU-Recht darf es Spirituosen ohne Alkohol gar nicht geben.
Warum das so ist - und welche Bezeichnungen stattdessen erlaubt sind - erklären wir dir in diesem Beitrag.
Das Grundproblem: EU-Spirituosenverordnung (VO (EU) 2019/787)
Die EU-Spirituosenverordnung ist das entscheidende Regelwerk. Sie trat 2019 in Kraft und legt verbindlich fest, was sich in der Europäischen Union überhaupt als Spirituose bezeichnen darf.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
✔ Mindestalkoholgehalt: Eine Spirituose muss alkoholisch sein - mit Mindestgehalten zwischen 15 % und 40 % vol. (je nach Kategorie).
✔ Geschützte Bezeichnungen: Über 50 Begriffe wie „Gin", „Whisky", „Rum" sind rechtlich geschützt.
✔ Absolute Schutzwirkung: Der Schutz gilt auch bei Zusätzen wie „alkoholfrei", „Art" oder „Style".
Mindestalkoholgehalte aus Anhang I (Auszug):
| Spirituose | Mindestalkoholgehalt |
|---|---|
| Gin, Rum, Vodka | 37,5 % vol. |
| Whisky/Whiskey | 40,0 % vol. |
| Tequila | 35,0 % vol. |
| Brandy/Weinbrand | 36,0 % vol. |
Aktuelle Urteile: Gerichte verbieten „alkoholfreie Spirituosen"
Zwei deutsche Landgerichte haben 2024 und 2025 klare Grenzen gezogen:
Landgericht Braunschweig (Oktober 2024):
Verbot der Bezeichnung „alkoholfreier Gin" - selbst dieser Zusatz ist unzulässig.
Landgericht Hamburg (Juli 2025):
Noch schärfer: Verbot von „This is not Gin" und „alkoholfreie Alternative zu Gin". Die Richter betonten den absoluten Schutz der Begriffe.
Mit Urteil vom 24. Juli 2025 (Az. 416 HKO 51/23) entschied das Landgericht Hamburg, dass Begriffe wie „alkoholfreier Gin" oder „alkoholfreie Alternative zu Gin" unzulässig sind. Der Begriff „Gin" darf nur verwendet werden, wenn alle Kriterien der EU-Spirituosenverordnung erfüllt sind.
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Quelle: Landgericht Hamburg, Urteil vom 24.07.2025 - Az. 416 HKO 51/23 (anonymisierte Fassung)
Verbotene Bezeichnungen im Überblick
Diese Bezeichnungen sind rechtlich riskant und sollten vermieden werden:
| Verbotene Bezeichnung | Rechtliches Problem |
|---|---|
| „alkoholfreier Gin/Whisky/Rum" | Verwendung geschützter Begriffe trotz fehlendem Mindestalkohol |
| „Gin-Alternative", „Whisky-Style" | Unerlaubte Anspielung auf geschützte Kategorien |
| „This is not Gin", „No Gin" | Parasitäre Ausnutzung der Bekanntheit |
| „Ginfaction", „VirGin" | Rechtlich problematische Fantasiebezeichnungen |
Praktische Beispiele für rechtssichere Bezeichnungen
Auch wenn die rechtlichen Grenzen eng gezogen sind, gibt es zahlreiche kreative Möglichkeiten, alkoholfreie Alternativen zu benennen - ganz ohne Risiko. Diese Übersicht zeigt, welche Begriffe tabu sind und welche Bezeichnungen rechtssicher verwendet werden dürfen:
| Kategorie | ❌ Verboten | ✅ Erlaubt | 🔗 Entdecken |
|---|---|---|---|
| 🍸 Gin | alkoholfreier Gin Gin-Alternative |
Botanical Destillat Wacholder-Kreationen |
Wacholder-Kreationen |
| 🥃 Whisky | alkoholfreier Whisky Whisky-Alternative |
Malt Blend Malz-Kreationen |
Malt Blends |
| 🍹 Rum | alkoholfreier Rum Rum-Alternative |
Zuckerrohr-Kreationen Karibisches Gewürzgetränk |
Zuckerrohr-Drinks |
| 🍋 Tequila | alkoholfreier Tequila | Mexican Agave Agaven-Kreation |
Agaven-Drinks |
| 🌿 Wermut | alkoholfreier Wermut Wermut ohne Alkohol |
alkoholfreier Bitter Kräuter-Aperitifs |
Kräuter-Aperitifs |
| 🍊 Aperitif | Alkoholfeier Aperol Aperol-Alternative |
Fruchtiger Aperitif Spritz-Alternative |
Aperitif-Kreationen |
Warum das so streng geregelt ist
Auf den ersten Blick wirkt das Verbot übertrieben streng. Doch die europäischen Regelungen verfolgen mehrere klare Ziele, die sowohl Verbraucher als auch Hersteller betreffen.
- 1. Schutz vor Irreführung (§ 11 LFGB): Verbraucher sollen nicht den Eindruck gewinnen, dass ein Getränk dieselben Eigenschaften wie eine klassische Spirituose besitzt, obwohl kein Alkohol enthalten ist. Eine Bezeichnung gilt bereits als irreführend, wenn sie falsche Vorstellungen über die Art oder Zusammensetzung eines Lebensmittels weckt.
- 2. Schutz des kulturellen und handwerklichen Erbes: Spirituosen wie Gin, Whisky, Rum oder Tequila sind traditionelle Erzeugnisse mit klar definierten Herstellungsverfahren, Zutaten und regionalen Ursprüngen. Die EU will diese Kategorien bewahren und ihre Authentizität sichern - ähnlich wie bei geschützten Herkunftsbezeichnungen für Wein oder Käse.
- 3. Vergleich mit anderen geschützten Bezeichnungen: Begriffe mit Schutzstatus dürfen nicht verwässert werden. Niemand darf „alkoholfreier Champagner" oder „fleischloses Rindfleisch" anbieten.
- 4. Klare Trennung zwischen echten Spirituosen und Alternativen: Die EU schafft eindeutige Unterscheidungen, damit Verbraucher auf den ersten Blick erkennen, ob ein Produkt alkoholhaltig ist. Das sorgt für Transparenz und faire Wettbewerbsbedingungen.
Die Konsequenzen für Hersteller & Händler
Wer gegen die Regelungen verstößt, riskiert ernsthafte rechtliche und finanzielle Folgen. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
| Konsequenz | Was das konkret bedeutet |
|---|---|
| 🚫 Abmahnrisiko durch Wettbewerbsverbände | Verbände wie der Schutzverband der Spirituosen-Industrie überwachen den Markt aktiv und mahnen bei Verstößen ab - oft mit sofortiger Wirkung. |
| ⚖️ Unterlassungsklagen und hohe Streitwerte | Bei Wiederholungsfällen drohen Klagen mit Streitwerten bis 45.000 € zzgl. Anwaltskosten und Vertragsstrafen. |
| 📑 Pflichtangaben gelten trotzdem | Auch alkoholfreie Alternativen benötigen vollständige Zutaten- und Nährwertangaben. |
| ✅ Rechtssicher kommunizieren | Neutrale Bezeichnungen wie „Botanical Blend", „Malt Blend", „Cane Blend" oder „aromatisiertes Getränk" minimieren Risiken und schaffen Vertrauen. |
Häufige Fragen zu alkoholfreien Spirituosen
Die EU-Spirituosenverordnung (VO 2019/787) definiert Spirituosen als alkoholische Getränke mit kategoriespezifischen Mindestalkoholgehalten. Ein Getränk ohne Alkohol ist daher rechtlich keine Spirituose - selbst mit Zusätzen wie „alkoholfrei".
Erlaubt sind neutrale, beschreibende Bezeichnungen wie „alkoholfreies Destillat mit Wacholdernoten", „Botanical Blend" oder „aromatisiertes Getränk". Umschreibungen wie „Alternative zu Gin" oder „Gin-Style" sind unzulässig.
Es drohen Abmahnungen, Unterlassungserklärungen mit Vertragsstrafen, einstweilige Verfügungen und zusätzliche Kosten - die Risiken können schnell vierstellig werden.
Ja. Für Whisky gilt z. B. ein Mindestalkoholgehalt von 40 % vol., für Rum 37,5 % vol. Kreative Umschreibungen wie „Whisky-Alternative" oder „Rum-Style" sind rechtlich problematisch.
Fazit - Rechtssichere Bezeichnungen finden
Der Begriff „alkoholfreie Spirituose" klingt im Alltag nachvollziehbar, ist rechtlich jedoch unzulässig. Die EU-Spirituosenverordnung setzt klare Grenzen, um Verbraucher zu schützen und die Authentizität klassischer Spirituosen zu wahren. Für Hersteller und Händler heißt das: Kreativität ist erlaubt - aber nur im Rahmen des Gesetzes.
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Das Wichtigste zum Mitnehmen: Du musst auf nichts verzichten - weder auf Geschmack noch auf Kreativität. Nur auf geschützte Begriffe. So genießt du volle Freiheit bei voller Rechtssicherheit.