Wir denken bei Alkohol an Getränke und nicht an Lebensmittel. Pralinen, Rumkugeln oder das Kochen mit einem Schuss Rotwein – in diesen Fällen ist uns bewusst, dass Alkohol konsumiert wird. Doch bei Produkten wie Sauerkraut, Schokobrötchen oder Schokoriegeln denken die wenigsten daran. Selbst die Zutatenliste gibt oft keinen Aufschluss, da es derzeit keine Kennzeichnungspflicht für kleine Mengen Alkohol gibt.
6 Lebensmittel in denen versteckter Alkohol vorkommen
Kategorie | Beispiele | Verwendung von Alkohol |
---|---|---|
Backwaren und Süßwaren | Milchbrötchen, Schokoriegel, Cremeschnitten | Liköre, Branntwein, Obstbrand |
Backwaren und Süßwaren | Schokoladenüberzüge, Füllungen | Oft enthalten |
Backwaren und Süßwaren | Zwetschgen-, Marillen-, Sauerkirschkonfitüren | Verfeinert mit Alkohol |
Konfitüren und Aufstriche | Branntwein, Kirschwasser | Verfeinert mit Alkohol |
Warme Speisen | Ochsenschwanz-, Zwiebel-, Fischsuppe, Bratensoßen | Als geschmackliche Komponente |
Gebäck und Desserts | Zimtschnecken, Baumkuchenspitzen, Fertigkuchen | Häufig enthalten |
Gebäck und Desserts | Eis, Tiramisu | Häufig enthalten |
Getränke | Malzbier, Getränke unter 0,5% Alkohol | Kann geringe Mengen Alkohol enthalten |
Fertiggerichte | Hühnerfrikassee, Cocktailsauce, Saucen, Marinaden | Alkohol als Geschmacksverstärker oder Konservierungsmittel |
Wo kommt der Alkohol in Lebensmittel normal vor?
Manches Obst, Säfte oder Brot bilden durch natürliche Gärung geringe Mengen Alkohol. Ähnlich verhält es sich bei Kefir und Kombucha. Auch Essig entsteht aus natürlichem Alkohol. Dieser natürliche Alkohol ist in der Regel unbedenklich und muss nicht deklariert werden, da er nur selten einen Gehalt von 0.3% vol. übersteigt.
Lebensmittel | Natürlicher Alkoholgehalt (%) |
---|---|
Obst | 0.1 |
Säfte | 0.2 |
Brot | 0.1 |
Kefir | 0.3 |
Kombucha | 0.3 |
Essig | 0.1 |
Warum gibt es keine Kennzeichnung?
Obwohl Alkohol als Zutat in Zutatenliste deklariert werden muss, fehlt oft ein eindeutiger Hinweis auf dessen Vorhandensein. Wird Alkohol lediglich als Trägerstoff für Aromen genutzt, entfällt die Kennzeichnungspflicht komplett. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb eine deutlichere Kennzeichnung von Produkten, um Verbraucher besser zu schützen. Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt vor, dass Alkohol in Getränken mit einem Volumen von mehr als 1,2 Prozent anzugeben ist. Getränke mit einem Alkoholgehalt von weniger als 0,5 % sind nicht deklarationspflichtig und können als „alkoholfrei“ bezeichnet werden.
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Für Wen ist dieser Alkohol schädlich?
Viele Menschen, die bewusst auf Alkohol verzichten, sind sich möglicherweise nicht bewusst, dass sie durch den Konsum bestimmter Lebensmittel geringe Mengen zu sich nehmen. Zum Beispiel die aus physischen, gesundheitlichen oder ethischen Gründen keinen Alkohol konsumieren möchten oder dürfen. Dies gilt ebenso für Schwangere und Kinder, die trotz der geringen Menge, durch den frühen Kontakt mit Alkohol einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind.
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