Getränke ohne Alkohol - Halal? Was bedeutet es genau und was steckt dahinter?
Für Muslime ist das Trinken von Alkohol tabu. Ein Fakt, den fast jeder kennt. Allerdings gibt es immer wieder Diskussionen um den Konsum von alkoholfreiem Bier und alkoholfreien Wein. Das kalte Hopfenmalzgetränk bzw. ein leckerer alkoholfreier Wein scheint auch unter Muslimen einige Anhänger zu haben, jedenfalls ohne Alkohol. Daher taucht immer wieder die Frage auf, ob diese nun halal sind oder nicht.
Halal – was bedeutet das eigentlich?
Halal ist ein arabisches Wort, das grob übersetzt „erlauben“ und „zulassen“ bedeutet. Nach islamischem Recht bedeutet es alle Dinge und Handlungen, die richtig, geordnet und erlaubt sind. Alle menschlichen Verhaltensweisen werden in Kategorien eingeteilt. Einige Handlungen sind verboten (haram), einige sind obligatorisch (fard), einige sind unerwünscht oder unwillkommen (makruh), nicht ausdrücklich verboten, aber nicht empfohlen. Wenn Sie also nicht sehr vertraut mit dem Thema sind, ist es nicht einfach zu verstehen.

Bisher war die Suche nach wirklich alkoholfreien Bieren und Weinen nicht selbstverständlich. Denn die meisten, die als alkoholfrei beworben werden, enthalten in der Regel bis zu 0,5 % Alkohol. Der Alkoholgehalt in der Menge muss (gesetzlich) nicht deklariert werden. Auf den Flaschen befindet sich jedoch meist ein kleiner Aufdruck. Um beispielsweise alkoholfreies Bier herzustellen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder stoppt man die Gärung vorzeitig, sodass kein Alkohol entsteht. Oder der Braumeister entzieht dem Bier nach dem Brauprozess den Alkohol. In den meisten Fällen wird jedoch die letztere Methode verwendet, auch um eine kleine Menge Alkohol als Geschmacksträger darin zu belassen. Dazu könnt ihr auch folgenden Artikel lesen: Alkoholfreier Whisky - schmeckt das und wie funktioniert es?
Islamische Nulltoleranz
Diese Produktionsmethode und der wenn auch geringe Alkoholgehalt stellen allerdings ein Problem in den islamischen Normen dar.
Einerseits wird alkoholfreies Bier meist aus Produktionsstätten bezogen, die alkoholisches Bier herstellen, und die eigentliche Herstellung von absichtlich alkoholischen Getränken ist für Muslime haram, was problematisch ist. Auch indirekte Beteiligungen sind tabu. Wenn ein Muslim diese Produkte jetzt kauft, kann er mit dem Konsum bestenfalls Alkoholproduzenten unterstützen. Darüber hinaus gibt es einige Textpassagen, die den Konsum von absichtlich hergestelltem Alkohol verbieten.
Was jedoch wirklich zählt, ist der normative Text, der vorschreibt, wie Alkohol gemessen wird, und welche Verhaltensregeln Muslime befolgen sollten.
Wie aus diesen Texten hervorgeht, hat der Islam keine Toleranz gegenüber Alkoholkonsum. Der Gesandte Muhammed sas sagte: <<Jedes Rauschmittel ist haram. Was in einer Menge eines Faraqs berauscht, so ist eine Handvoll davon ebenso haram». (Abû Dawûd, Tirmidhi)>>
Der Faraq ist ein altarabisches Mass – welches je nach Überlieferung – zwischen 9 - 11 Liter ausmacht. Sollte nun ein Getränk bei theoretischem Konsum in diesen Mengen berauschen, so ist denn auch der kleinste Teil davon nicht erlaubt.
Theoretische 11 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 Prozent stoßen bei einem Mann mittleren Alters schnell an die Grenze von 0,3 pro Kiloliter. In Deutschland bedeutet dieser Wert bereits eine relative Fahruntüchtigkeit. In der Schweiz wird sie strafrechtlich ab 0,5 Promille relevant. Die Fahrfähigkeit ist hier so eingeschränkt, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sein können.
Zur Veranschaulichung soll hier ein Beispiel mit einem Blutalkoholrechner herangezogen werden. Dieses Beispiel zeigt, dass Männer sogar maximal 0,43 Promille erreichen können.
Verglichen mit dem Text islamischer Normen werden diese Grenzen weit überschritten. Es versteht sich von selbst, dass alkoholfreie Getränke mit 0,5 % Alkohol daher für Muslime nicht halal ist.
Besonders heikel ist das Thema versteckter Alkohol. Wie bei Essig zum Beispiel. Der wird aus Alkohol gewonnen. Generell stellt Essig kein Problem dar, da das Ziel die Gewinnung von Essig ist und nicht die Herstellung von Alkohol. Allerdings lässt sich nicht ausschließen, dass auch im Essig ein gewisser Restalkoholgehalt verbleibt. Bei Essig, wie auch bei alkoholfreiem Wein - der Restalkohol darf rechtlich bis zu 0,5 % betragen. In einer authentischen Überlieferung durch Imam Muslim sagt, ja man darf es essen. Essig darf zu einer vorzüglichen Speise genutzt werden.
0,0 Prozent
Geht es beim Alkoholverbot aber primär um die Vermeidung von Rauschzuständen, dann sind entalkoholisierte Getränke nach Halal-Richtlinien weit auszulegen. Hinweis: Bei der Entalkoholisierung bleibt Alkohol zurück, das heißt eine gewisse Menge Restalkohol bleibt. Mittlerweile gibt es alkoholfreie Weine, Biere, Spirituosen etc., die 0,0 % Alkohol enthalten. Wer also wirklich 0,0 % zum Aufhören mit dem Trinken will, wird davon profitieren. Ein Getränk dieser Art hat keinen relevanten Alkoholgehalt und ist daher auch für den Muslim unproblematisch.
Wenn du mehr über den genauen Unterschied zwischen "ohne Alkohol" und "alkoholfrei" wissen willst, kannst du einfach unseren Blog lesen.
Diese Alternativen sind zu 100 % halal
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